BAFA Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Förderung
50 bis 80 % · bis 2.800 €
80 % (max. 2.800 €) in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen (ohne Region Leipzig), Sachsen-Anhalt, Thüringen und den Regionen Lüneburg und Trier. Sonst 50 % (max. 1.750 €). Förderfähig sind bis zu 3.500 € Beratungskosten.
- Für wen
- KMU
- Was gefördert wird
- Analyse, Konzept und Handlungsempfehlungen. Nicht gefördert wird die Beratung zu Fördermitteln oder die Antragstellung.
- Voraussetzungen
- Höchstens 2 Beratungen je Jahr und 5 insgesamt.
Achtung: Die Beratung erst nach dem Informationsschreiben des BAFA beginnen; die Richtlinie gilt für Anträge bis 31.12.2026.
